Energienetze: Verfassungsklage der CDU nicht zulässig / Volksentscheid wird kommen!

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute die CDU-Verfassungsklage gegen den geplanten Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze in die Öffentliche Hand abgewiesen. Damit ist der Weg für den Volksentscheid am 22. September 2013 frei. Das Verfassungsgericht kommt zu dem einstimmigen Beschluss, dass die Verfassungsklage unzulässig ist.

Die CDU hatte im Dezember 2012 Verfassungsklage eingereicht, damit aber die Fristen für eine solche Überprüfung nicht eingehalten. Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht der Auffassung der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ, derzufolge eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit in der Regel vor der zweiten Stufe der Volksgesetzgebung, dem Volksbegehren, zu erfolgen hat.

Das Volksbegehren hatte UNSER HAMBURG – UNSER NETZ bereits im Juni 2011 mit über 116.000 Unterschriften durchgeführt. “Wir freuen uns über das grüne Licht für den Volksentscheid. Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger sind nun auf gefordert, über diese zentrale Weichenstellung der Energiepolitik zu entscheiden. Kommunale Netze sind gut für die Energiewende, und die Gewinne aus dem Netzbetrieb verbleiben zudem in Hamburg“, so Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann, die Vertrauenspersonen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

UNSER HAMBURG UNSER NETZ wurde im Verfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht durch Dr. Till Steffen von der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten.

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