Fernwärme: Recht auf Kündigung in Endschaftsklausel

Hamburger Bürgerinnen und Bürger haben sich beim Volksentscheid UNSER HAMBURG – UNSER NETZ nicht nur für den Rückkauf der Strom- und Gasnetze ausgesprochen, sondern auch für den Rückkauf der Fernwärmeversorgung. Hier gestaltet sich der Rücknahmeprozess etwas komplizierter als bei den Energienetzen für Gas und Strom. Der Sondernutzungsvertrag zwischen Senat und Vattenfall muss nun juristisch geprüft werden.

Nach § 10 Abs. 7 des Sondernutzungsvertrages zwischen Vattenfall und der Freien und Hansestadt Hamburg, kann die Stadt den Vertrag kündigen:  „Der Rücktritt kann binnen zwei Monate, nachdem der Senat das Ergebnis des Volksentscheides festgestellt hat, spätestens zum 31. Sezember 2013, erklärt werden.“

Spiegel am 29. September 2013
Trotz Volksentscheid: Hamburgs Fernwärme könnte noch lange Vattenfall gehören