Volksentscheid: Scheuerl argumentiert am Sachverhalt vorbei

In seiner heutigen Pressemeldung wirft Herr Scheuerl der Vertrauensperson von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ vor, nicht auf eine seiner Äußerungen auf einer Veranstaltung des CDU-Wirtschaftsrates am 27. August 2013 eingegangen zu sein.

Dazu erklärt Manfred Braasch: „Auf dieser Veranstaltung hatten die Organisatoren das Podium mit 4 :1 gegen den Volksentscheid besetzt. Da ist es schwerlich möglich, auf alle Äußerungen der Gegenseite Bezug zu nehmen. Dass Herr Scheuerl sich bei dieser Konstellation nicht wahrgenommen fühlt, ist nicht mein Problem. In der Sache liegt er falsch.“

Zu den inhaltlichen Vorwürfen stellt UNSER HAMBURG – UNSER NETZ folgendes klar:

Bei dem Volksentscheid geht es um das Gas- und Stromnetz sowie um die komplette Fernwärmeversorgung. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus dem Konzessionsvertrag zur Fernwärme, der zwischen der Stadt und der HEW 1994 geschlossen wurde. Dort ist in einer so genannten Endschaftsklausel geregelt, dass bei einer Rücknahme der Fernwärme in die Öffentliche Hand auch die Erzeugungsanlagen übergehen. Das hat der Senat in der Drucksache 20/8852 bestätigt.

Vattenfall bestreitet die Gültigkeit der Endschaftsklausel. Eine noch vom schwarz-grünen Senat angestrengte Feststellungsklage wurde auf Drängen Vattenfalls auf Eis gelegt. Stattdessen hat der aktuelle Senat in einem neuen Sondernutzungsvertrag mit Vattenfall dem Unternehmen gleichsam ein „Ewigkeitsmonopol“ auf Fernwärmeversorgung ab 2015 zugebilligt. Die einzige Möglichkeit, diese kommunalpolitisch fatale Entscheidung zurückzudrehen, ist ein erfolgreicher Volksentscheid.