Um für die Übernahme der Hamburger Energienetze in die Öffentliche Hand zu stimmen, machen Sie auf dem Abstimmungszettel einfach ein Kreuz beim „JA“ zur Forderung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ. Damit wir den Volksentscheid gewinnen, müssen wir das sogenannte Quorum von ca. 500.000 JA-Stimmen erreichen. Außerdem muss unsere Forderung natürlich mehr JA als Nein-Stimmen bekommen.
Achtung: Wegen des hohen Quorums zählt jede Enthaltung, jedes Nicht-Mitmachen wie eine Nein-Stimme. Mit einer JA-Stimme zu wenig können wir am Quorum scheitern und den Volksentscheid verlieren, auch wenn mehr HamburgerInnen mit JA als mit Nein stimmen. Also machen Sie bitte auf jeden Fall mit einem JA mit!
Der Volksentscheid findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl am 22. September 2013 statt. Ab dem 5. August werden die Benachrichtigungen für den Volksentscheid und für die Bundestagswahl an alle Hamburgerinnen und Hamburger, die für die Bürgerschaft wahlberechtigt sind, verschickt. Diesen entnehmen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie am 22. September mit ins Wahllokal nehmen oder Sie beantragen die Abstimmung per Briefwahl (alle Informationen dazu in den Unterlagen). Daraufhin werden Ihnen zwei Abstimmungsscheine zugeschickt, ein weißer für die Bundestagswahl und ein gelber für den Volksentscheid. Die beiden „Stimmzettel zum Volksentscheid“ in der Info-Broschüre sind nur Musterbeispiele. Die Abstimmungsscheine müssen bis zum 22. September, 18 Uhr, ausgefüllt im Briefkasten der Wahldienststellen angekommen sein, also spätestens am Do, 19. September in die Post gehen.
Abstimmungsberechtigt sind alle HamburgerInnen mit deutschem Pass, die am 22. September mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Hamburg gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten (z. B. Obdachlose).
Das Quorum für den Volksentscheid, also wie viele Stimmen wir genau brauchen, hängt vom Wahlverhalten der HamburgerInnen bei der gleichzeitigen Bundestagswahl ab. Zunächst wird ermittelt, wie viele der Hamburger Bundestagswahl-Stimmen tatsächlich im Bundestag vertreten sind, also wie viele Hamburger Stimmen an Parteien gegangen sind, die die 5-%-Hürde geschafft haben. Von dieser Anzahl müssen wir 50 % plus eine JA-Stimme für den Volksentscheid erhalten. Die Stimmen von Bundestagswahl und Volksentscheid werden übrigens getrennt gezählt. Die Stimme für den Volksentscheid ist auch gültig, wenn jemand nicht an der Bundestagswahl teilgenommen hat oder eine Partei gewählt hat, die es wegen der 5-%-Hürde nicht in den Bundestag schafft. Das Quorum ist in § 23 des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes → geregelt.
Ein Rechenbeispiel:
In Hamburg sind ca. 1,3 Millionen wahlberechtigt.
Wenn sich an der Bundestagswahl 75 % beteiligen, sind das 975.000 Wähler.
Angenommen 7 % wählen eine Partei, die nicht in den Bundestag kommt, bleiben 906.750 als Grundlage für das Quorum. Von dieser Anzahl müssen wir 50 % plus 1 JA-Stimme für den Volksentscheid bekommen, also 453.376 JA-Stimmen.
Dann liegen wir mit 500.000 angepeilten JA-Stimmen auf jeden Fall auf der sicheren Seite.