Die Stadt entscheidet in den nächsten Jahren, wer zukünftig die Netze betreiben darf. Sie kann die Konzessionen für den Strom- und Gasnetzbetrieb an ein städtisches Unternehmen vergeben. Bei der Fernwärme kann sie ihr vertraglich zugesichertes, aber von Vattenfall bestrittenes Recht auf Rücknahme der Fernwärmeversorgung durchsetzen.
Zunächst müssen wir den Volksentscheid am 22. September gewinnen. Dann ist die Netzübernahme auch politisch gegen den Willen von Vattenfall und E.on durchsetzbar.
Die Konzessionen für das Stromnetz und die Fernwärmeversorgung laufen Ende 2014 aus. Die Konzession für das Gasnetz ist zu Ende 2016 kündbar.
Bei Strom- und Gasnetzen ist die Stadt verpflichtet, die Neuvergabe der Konzessionen europaweit bekannt zu geben und dann ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren mit den Bewerbern durchzuführen. Dazu ist sie ohnehin, auch ohne Volksentscheid, verpflichtet. Hamburg soll sich mit einem eigenen Unternehmen um die Konzessionen bewerben. Die Bürgerschaft kann die Vergabekriterien in gewissem Rahmen selber gestalten, z. B. den „kommunalen Einfluss“ hoch gewichten.
Mit der Vergabe der Netzkonzessionen an ein städtisches Unternehmen erhält die Stadt auch das Recht die Netzanlagen zu kaufen und zwar zu einem wirtschaftlich angemessenen Preis. Der Kaufpreis wird nach der Konzessionsvergabe zwischen dem alten und dem neuen Netzbetreiber verhandelt. Der neue Netzbetreiber kann allerdings auch schon vor Beendigung der Verhandlungen starten.
Bei der Fernwärme gibt es weder Ausschreibungs- noch Bekanntgabepflichten. Die Stadt hat laut Konzessionsvertrag von 1994 das Recht, die Fernwärmeanlagen 2014 zurückzunehmen. Der Eigentümer hat das Recht, ein Sondernutzungsrecht für die Wege zu bekommen.
Mit den Netzen gehen auch die Unternehmensteile, die jetzt bei Vattenfall und E.on die Hamburger Netze betreiben, in die Öffenltliche Hand über. Den Arbeitnehmern wird ein Übernahmeangebot gemacht. Mit ihnen bleibt das Know-How erhalten.
Der Kauf der Netze kann, wie auch die Minderheitsbeteiligung, durch einen Kredit von einem städtischen Unternehmen abgewickelt werden. Er wird nach und nach aus den soliden Einnahmen aus dem Betrieb der Netze und der Fernwärme bezahlt.