Satzung

 

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§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein trägt den Namen „UNSER HAMBURG – UNSER NETZ e. V.“  Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg und ist in das Vereinsregister einzutragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist Förderung von Demokratie und Umweltschutz. Gegenstand des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes und hier vorrangig des Klimaschutzes durch einen demokratischen Prozess, insbesondere bezüglich der Einführung einer dezentralen und postfossilen Energieversorgung.Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die

a) Durchführung von Informationsveranstaltungen zu einer klimaschützenden Energieversorgung

b) Erstellung und Bereitstellung von Medien (Print und Digital) zur energiepolitischen Diskussion in Deutschland

c) Kooperation im Bereich der vorstehenden lit. a) und b) mit Bürgerinitiativen und Bürgern, die sich in diesem Sinne engagieren

d) Unterstützung der Willensbildung und Willensäußerung der Bürger bezüglich einer Rekommunalisierung der Energieversorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme.

 

§ 3 Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die  Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch  unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern (ordentlichen Mitgliedern) und Fördermitgliedern. Aktive Mitglieder sind die im  Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder, Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch Ziele und auch den Zweck des Vereins in ideeller und finanzieller Weise fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder beschließt der Vorstand auf schriftlichen Antrag, auch über die Art der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Mitteilung des Aufnahmebeschlusses an das Mitglied.  Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.  Hierbei kann zwischen aktiven und fördernden Mitgliedern differenziert werden.  Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Streichung aus der Mitgliederliste oder Ausschluss.

Ein Mitglied kann jederzeit schriftlich seinen Austritt zum Jahresende erklären. Wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, ist der Beitrag für das laufende Kalenderjahr noch zu zahlen. Der Vorstand kann Mitglieder, die sich vereinsschädigend verhalten oder grob gegen die Ziele des Vereins verstoßen, nach Anhörung ausschließen. Ein Mitglied kann aus der Liste der Mitglieder gestrichen werden, wenn es trotz Mahnung und vorherigem entsprechenden Hinweis mit der Zahlung seines Beitrages um mehr als einen Jahresbeitrag in Rückstand ist.

 

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen per Brief, Fax – oder soweit der Account bekannt ist, per E-Mail – einberufen. Die Mitgliederversammlung tagt, sofern es die Interessen des Vereins erfordern. Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Die Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes Mitglied auf der Mitgliederversammlung ist mit schriftlicher Stimmberechtigungsübertragung zulässig.Wünschen ein Drittel der Mitglieder eine Mitgliederversammlung, so ist diesem Verlangen zu entsprechen. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß eingeladen wurde. Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das von einem Mitglied des Vorstandes und dem Protokollführer unterzeichnet wird. Die Mitgliederversammlung hat neben den ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben insbesondere zu beschließen über:

  • Entgegennahme des Vorstandsberichts
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Haushaltsplan , sofern erforderlich
  • Wahl und Entlastung des Vorstandes
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des Vereins

 

Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 

§7 Vorstand

Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal drei Personen, die aus der Mitte der Mitglieder zu wählen sind. Der Vorstand wird auf drei Jahre bei getrennter und geheimer Wahl mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand leitet den Verein und bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit, soweit nicht Beschlüsse der Mitgliederversammlung entgegenstehen. Er vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er kann eine Geschäftsführung bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich.

 

§ 8 Beirat

Der Vorstand kann einen Beirat einsetzen, der die Aufgabe hat, den Vorstand zu beraten. Ihm können auch Nichtmitglieder angehören. Alle Beiratsmitglieder haben ein Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung und sind hierzu einzuladen. Die Mitglieder des Beirats haben in ihrer Eigenschaft als Beiratsmitglieder kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Berufung und Abberufung der Mitglieder des Beirats erfolgt durch den Vorstand. Das Nähere kann die Mitgliederversammlung in einer Beiratsordnung regeln.

 

§9 Auflösung und Vermögensanfall

Der Verein darf nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der Anwesenden aufgelöst werden. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung ist der Einladung beizufügen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt sein Vermögen zu gleichen Teilen an die Vereine „BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Hamburg“, Lange Reihe 29, 20099 Hamburg, und „Verbraucherzentrale Hamburg e.V.“, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

 

Hamburg, 27.11.2012

 

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