Wertermittlungsgutachten zu den Netze-Verträgen weiterhin geheim

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ enttäuscht über Gerichtsentscheidung zum Transparenzgesetz

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Antrag der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ, im Sinne des Transparenzgesetzes wichtige Unterlagen zum Anteilserwerb der Stadt an den Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on Hanse offen zu legen, abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt weiterhin das Geheimhaltungsinteresse der Energienunternehmen.

Gerade die Wertermittlungsgutachten, die zur Zahlung von 543 Millionen durch die Stadt an Vattenfall und E.on Hanse geführt haben und den imaginären Kaufpreis von  zwei Milliarden Euro begründen, sollten öffentlich gemacht werden. Nur so wäre eine Ermittlung des Kaufpreises nachvollziehbar. Damit bleiben die Zweifel an einer korrekten Wertermittlung, die auch während einer Expertenanhörung vor der Bürgerschaft geäußert wurden, weiterhin bestehen.

„Wir bedauern die Entscheidung des Gerichtes. Es hätte nach unserer Auffassung der öffentlichen Debatte vor dem Volksentscheid gut getan, hier wichtige Details überprüfbar zu machen“, so die Volksinitiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ vom 4. September
Transparenzgesetz: Einstweilige Anordnung beantragt

Für Rückfragen: Wiebke Hansen, T: 040 – 600 387-17, M: wiebke.hansen@unser-netz-hamburg.de