Nach und nach flattern die Wahlbenachrichtigungen zum Volksentscheid und zu den Bundestagswahlen in unsere Briefkästen. Wer am 22. September nicht in Hamburg sein wird oder schlicht nicht mehr warten möchte, kann jetzt schon per Brief wählen.
Wie kann ich per Brief wählen?
Die Unterlagen zur Briefwahl müssen zunächst beantragt werden. Entweder nutzen Sie hierfür das Antragsformular, das Sie mit der Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben oder Sie beantragen die Unterlagen online → über den elektronischen Bürgerservice.
In den Wahlbenachrichtigungen befinden sich nur die Stimmzettel-Muster. Die Unterlagen zum Volksentscheid erreichen Sie erst nach Antragsstellung und sind alle auf gelbem Papier gedruckt. Per Post erhalten Sie dann sowohl die Unterlagen für den Volksentscheid UNSER HAMBURG – UNSER NETZ und für die Wahl zum Deutschen Bundestag.
Start für den Versand der Briefwahlunterlagen ist der 12. August 2013. Die zuständige Einrichtung für Ihren Briefwahlantrag finden Sie hier →. Die Stimmzettel müssen bis zum 22. September, 18 Uhr, ausgefüllt im Briefkasten der Wahldienststellen angekommen sein. Das heißt: Sie müssen spätestens am Donnerstag, den 19. September zur Post oder Sie geben Sie dort persönlich ab.
Wer darf wählen?
Abstimmungsberechtigt sind alle Hamburgerinnen und Hamburger
● mit deutschem Pass
● die am 22. September mindestens 16 Jahre alt sind
● die seit mindestens drei Monaten in Hamburg gemeldet sind
● oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten, wie zum Beispiel Menschen ohne Obdach.
Demnach sind insgesamt 1.306.966 Hamburgerinnen und Hamburger wahlberechtigt. Erstmals seit der Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren können auch 26.797 Jugendliche bei dem Volksentscheid mitwählen.
Wie viele Stimmen brauchen wir?
Das Quorum für den Volksentscheid, also wie viele Stimmen wir genau brauchen, hängt von der Wahlbeteiligung bei der gleichzeitigen Bundestagswahl ab. Zunächst wird ermittelt, wie viele der Hamburger Bundestagswahl-Stimmen tatsächlich im Bundestag vertreten sind, also wie viele Hamburger Stimmen an Parteien gegangen sind, die die 5-%-Hürde geschafft haben. Von dieser Anzahl müssen wir 50 % plus eine JA-Stimme für den Volksentscheid erhalten.
Die Stimmen von Bundestagswahl und Volksentscheid werden getrennt gezählt. Die Stimme für den Volksentscheid ist auch gültig, wenn jemand nicht an der Bundestagswahl teilgenommen hat oder eine Partei gewählt hat, die es wegen der 5%-Hürde nicht in den Bundestag schafft. Das Quorum ist in §23 des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes → geregelt.
Downloads zum Briefwahl-Antrag
● hamburg.de: Briefwahlantrag →
● HamburgService: Briefwahlantrag → mit Info
● hamburg.de: Suche der zuständigen Einrichtung→ für den Briefwahlantrag