Volksentscheid Energienetze: Fristverlängerung lässt Chancen für Zuerwerb steigen

Eigenständige Bewerbung für Stromkonzession trotzdem intensiv vorbereiten / Wichtige Fragen bei der Fernwärme sind zu klären
Die heutige Bekanntmachung des Hamburger Senates, die Kündigungsfristen für die
Beteiligungsverträge mit Vattenfall zu verlängern, vergrößert nach Einschätzung von
UNSER HAMBURG – UNSER NETZ die Chancen auf einen Zuerwerb der fehlenden
74,9% Anteile an der Stromnetzgesellschaft und der Fernwärmegesellschaft. Bislang
hatte das Unternehmen Vattenfall einen solchen Schritt als eher unwahrscheinlich
bezeichnet.
Mit diesem Zuerwerb hätte die Stadt die Fernwärmeversorgung in den kommunalen
Besitz überführt und damit einen wichtigen Punkt des Volksentscheides vom
22.09.2013 umgesetzt. Ein vollständiger Besitz der Stromnetzgesellschaft verbessert die
Chancen der Stadt im laufenden Konzessionsverfahren.
Allerdings birgt dieses Vorgehen auch einige Fallstricke. Bis zum 15.01.2014 muss sich
die Stadt Hamburg mit einer eigenen Gesellschaft in das Konzessionsverfahren um das
Stromnetz einbringen. Daher muss parallel zu den Zuerwerbsverhandlungen die
Gründung einer solchen Gesellschaft mit Hochdruck vorangetrieben werden. Sonst
hätte die Stadt keine Rückfalllinie bei einem Scheitern der Verhandlungen.
In Bezug auf die Fernwärme sind vor allem die Kaufpreisfrage und die weitere
Kraftwerksplanung in Wedel von Interesse. Der aktuelle Wert des Fernwärmenetzes
einschließlich Kraftwerke muss neu ermittelt werden, da es immer wieder Kritik am
Kaufpreis für die 25,1%-Beteiligung der Stadt gegeben hat. Die bislang in Wedel
favorisierte Lösung in Form eines großen GuD-Kraftwerk ist nach derzeitigem Stand
ökonomisch nicht sinnvoll und stellt nicht die beste klimapolitische Lösung für die
Hamburger Fernwärmevorsorgung dar.
„Wir sehen die Chancen in der Fristverlängerung – erwarten aber vom Senat, dass er die
Fallstricke in den nächsten Wochen fest im Blick hat. Dies gilt insbesondere für die
Gründung einer städtischen Stromnetzgesellschaft, die bei einem Scheitern der
Zuerwerbsverhandlungen unter Umständen binnen Tagesfrist arbeitsfähig sein muss“,
so Manfred Braasch, Sprecher der Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.