Hamburger Abendblatt: Netz-Rückkauf: Volksinitiative erwidert CDU-Verfassungsklage

Volksinitiative will hundertprozentigen Rückkauf der Energienetze durchsetzen. Laut einer Umfrage ist die Mehrheit der Hamburger dafür.

Hamburg. Kaum ein anderes Thema dürfte im Laufe des Jahres 2013 eine so umfassende Debatte in Hamburg entfachen wie der Streit um den vollständigen Rückkauf der Energienetze. Die Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ will in einem Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl im September per Volksentscheid einen hundertprozentigen Rückkauf der Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen von E.on und Vattenfall durchsetzen. Gesamtlänge der Rohre und Kabel: 35.400 Kilometer. Geschätzte Kosten für die komplette Rekommunalisierung: rund zwei Milliarden Euro, fast ein Fünftel des Hamburger Jahresetats.

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Aber auch die Volksinitiative legt jetzt los in Sachen PR. Sie stellte am gestrigen Montag ihre Erwiderung auf die Verfassungsklage der CDU gegen den Volksentscheid vor. Die CDU hatte mit der Begründung Klage beim Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht, der Volksentscheid sei irreführend formuliert und seine finanziellen Auswirkungen sprengten das verfassungsgemäß zulässige Maß. Dem widersprach die Initiative, die sich vom früheren grünen Justizsenator Till Steffen anwaltlich vertreten lässt, in einer jetzt beim Verfassungsgericht eingereichten Stellungnahme. Die Klage der CDU sei „weder zulässig noch inhaltlich begründet“, sagte Steffen am Montag. Kurz vor einem Volksentscheid sei eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht mehr möglich. Diese hätte deutlich früher innerhalb des Volksgesetzgebungsverfahrens erfolgen müssen – zwischen Start der Volksinitiative und Beginn des Volksbegehrens. „Die CDU hat aber peinlichst vermieden, einen solchen Antrag zu stellen, als dieser noch zulässig gewesen wäre“, so Steffen.

Auch inhaltlich wähnt sich die Initiative auf der sicheren Seite. Anders als von der CDU argumentiert, dürften Volksentscheide durchaus Auswirkungen auf den Haushalt haben. Im Jahr 2008 sei die Verfassung von Schwarz-Grün geändert worden, sodass nun nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“, sondern nur noch konkrete „Haushaltspläne“ als Gegenstände von Volksbegehren ausgeschlossen seien. Auch sei die Aussage falsch, der Netze-Rückkauf sei nicht finanzierbar. Vielmehr stünden den Kosten jährliche Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe entgegen. Die Bundesnetzagentur garantiere „auskömmliche Renditen“, wenn die Netze effizient betrieben würden. Den Vorwurf, der Volksentscheids sei unklar formuliert, wies die Initiative zurück. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft sei klar formuliert: Sie sollten alle „notwendigen und zulässigen Schritte“ zur Netz-Rücknahme unternehmen.

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