Das Hamburger Oberlandesgericht gab Klägern Recht, die E.on-Hanse-Preiserhöhungen wegen einer Klausel nicht akzeptieren wollten.
Hamburg. Fast acht Jahre lang hat der Prozess gedauert. Jetzt haben die 53 Hamburger Gasrebellen, die im Jahr 2005 Preiserhöhungen vom Versorger E.on Hanse nicht akzeptieren, vor dem Oberlandesgericht Hamburg Recht bekommen.
Die Kunden hatten das von E.on Hanse zuviel verlangte Geld einbehalten. Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg strengten sie einen Prozess an, unter anderem mit dem Argument, dass die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens juristisch anfechtbar gewesen sei. Darauf verwies auch das Gericht in seinem Urteil.
Den Artikel auf abendblatt.de weiterlesen→
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: Voller Erfolg der Verbraucher gegen E.on Hanse
externer Link zum Artikel →