Die am 14.5.2013 bekannt gewordene Behauptung des Bürgerschaftsabgeordneten Walter Scheuerl, der Hamburger Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze sei „rechtswidrig“, ist nach unserer Auffassung haltlos und irreführend. Herr Scheuerl bezieht sich auf einen Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts in einem dort angestrengten Eilverfahren zur Sicherung eines Bürgerbegehrens zur Rekommunalisierung der Versorgungsnetze (VG Stuttgart, 7 K 929/13). Weder